
Aktuelle Informationen rund um die Überbrückungshilfen
9. Dezember 2021Sehr geehrte Mandanten,
in den letzten 2 Wochen gingen die Änderungen und Neuerung zu den Überbrückungshilfen Schlag auf Schlag, weswegen wir Ihnen an dieser Stelle noch einmal gesammelt und strukturiert diese Informationen zur Verfügung stellen möchten:
Überbrückungshilfe III Plus
- Die Überbrückungshilfe III Plus umfasst den Zeitraum von Juli 2021 bis einschließlich Dezember 2021
- Verlängerung der Antragsfrist bis 31.03.2022. Anträge können somit für den Zeitraum Juli-Dezember 2021 auch noch in Q1 des nächsten Jahres gestellt werden
Überbrückungshilfe IV
- Für den Zeitraum Januar – März 2022
- Förderbedingungen:
- Antragsberechtigung ab einem Umsatzrückgang von 30% im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019
- Fördersatz 90% bei einem Umsatzrückgang von min. 70% im Vergleich zum Referenzumsatz 2019
- Die förderfähigen Kostenpositionen bleiben weitgehend gleich, Kostenposition, wie Modernisierungs- und Renovierungsausgaben wurden gestrichen
- monatliche Förderbetrag liegt bei 10 Mio. Euro
- verbesserter EK-Zuschuss: Unternehmen mit einem Corona bedingten Umsatzeinbruch von min. 50% im Dezember 2021 & Januar 2022, erhalten die Unternehmen einen Zuschlag von 30%
- für Schausteller, Marktleute & private Veranstalter von abgesagten Weihnachtsmärkten beträgt der EK-Zuschuss 50%, sie müssen einen Umsatzeinbruch von 50% im Dezember 2021 nachweisen
- die FAQs sollen zeitnah aktualisiert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns leider keine weiteren Informationen vor
Neustarthilfe Plus
- Änderungsanträge, um auch den Zeitraum von September – Dezember 2021 Neustarthilfe zu beantragen, sind jetzt möglich über das Online-Portal zu stellen
KfW-Sonderprogramm
- Bis 30.04.2022 verlängert
- Kreditobergrenzen wurden erhöht
- Weitere Informationen: KfW-Sonderprogramm bis 30.4.2022 verlängert (BMF) – NWB Datenbank
Schlussabrechnungen
- Die Frist für die Schlussabrechnungen von Überbrückungshilfe I-III, November- und Dezemberhilfe, wurden bis zum 31.12.2022 verlängert.
Corona und Minijobber
Die Minijob-Zentrale hat zum Thema Minijobber und Corona folgende FAQs etabliert:
Minijob-Zentrale – Startseite – FAQ zum Coronavirus
Sollten Sie Fragen zu einem der Programme haben, kommen Sie gern jederzeit auf uns zu.
Ihr Team der avericon Steuerberatungsgesellschafts mbH
