
Erhöhte GWG-Abschreibung
12. Juni 2017Mit Zustimmung des Bundesrats vom 2. Juni 2017 wird die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) erhöht.
Bisher können Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten von bis zu 410 Euro berücksichtigt werden. Ab dem 1. Januar 2018 wird die Grenze auf den Nettowert von 800 Euro angehoben. Von den Nettoanschaffungskosten ist auch bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern (z.B. Ärzte oder Unternehmer mit Kleinunternehmerregelung) auszugehen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter kann im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe vollumgänglich geltend gemacht werden. Somit entfällt die Abschreibung über einen längeren Zeitraum. Den Unternehmen ist es nun möglich u.a. Büromöbel, Tablets o.ä. sofort als Betriebsausgabe abzusetzen.
Schwellenwerte:
Netto | USt 19% | Brutto | |
bisher | 410,00 Euro | 77,90 Euro | 487,90 Euro |
ab 1.1.2018 | 800,00 Euro | 152,00 Euro | 952,00 Euro |
