
Gehaltsoptimierung für Mitarbeiter
23. Februar 2016Motivierte und zufriedene Mitarbeiter sind die Basis eines jeden erfolgreichen Unternehmens. Die Zufriedenheit der Mitarbeiter richtet sich größtenteils danach, welche Wertschätzung ihnen in Form des Gehaltes entgegengebracht wird. Die Vergütung ist hierbei zwar nicht alleiniger Gradmesser der Mitarbeiterzufriedenheit, jedoch kann hiermit die Motivation des Mitarbeiters weiter gesteigert werden.
Da eine reine Erhöhung des Bruttogehalts, dem Lohnsteuerabzug und Sozialabgaben unterliegt, sollten gegebenenfalls steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile/Zuwendungen zur Gehaltsoptimierung genutzt werden.
Als steuerbegünstigte Zuwendungen kommen beispielsweise in Betracht:
- Gutscheine, innerhalb der 44,00 €-Freigrenze pro Monat
- Kindergartenzuschüsse
- Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen
- Arbeitskleidung
- Mahlzeitengestellung
- Nutzung oder Überlassung von PC, Laptop, Smartphone zu privaten Zwecken
- Beiträge zur Gesundheitsförderung (Präventionsmaßnahmen, wie z. B. Yogakurs, Rückenschulungskurs)
- Überlassung einer Bahncard
- Erholungsbeihilfen
- Betriebsveranstaltungen
- Fahrtkostenzuschuss
- Fortbildungskosten und
- Betreuungsleistungen für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige
Wir beraten Sie gern bei der Gehaltsoptimierung Ihrer Mitarbeiter.
