
Überbrückungshilfe für Unternehmen – avericon als Antragsteller
21. Juli 2020Sehr geehrte Mandanten,
Wir sind offiziell beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gelistet als Antragsteller für unsere Mandanten. Das ist ein weiterer Schritt bei der ganzheitlichen Betreuung auch mal abseits der Steuern. Neben der Prüfung der Antragsfähigkeit sind wir Ihnen auch bei der Berechnung der möglichen Förderhöhe behilflich und wickeln den Antragsweg komplett für Sie ab. Sprechen Sie uns gerne an.
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
