Vortrag

Fristverlängerungen für Steuererklärungen ab 2020

30. Mai 2022

Liebe Mandanten,

 

auf den letzten Metern ergaben sich nunmehr positive Entwicklungen bezüglich des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes.

 

Seit letztem Herbst sensibilisierte der Deutsche Steuerverband e.V. (DStV), dass angesichts der Corona Wirtschaftshilfen und der Umsetzung der Grundsteuerrefom eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022 zwingend notwendig sei. Nach dem Scheitern des Antrags zur Entschärfung des Fristendrucks der CDU/CSU-Fraktion hob der finanzpolitische Sprecher Markus Herbrand hervor, dass eine Verlängerung der Fristen kommen wird.

 

Der Bundesrat forderte in der Stellungnahme zum Regierungsentwurf eine Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2020 sowie 2021 von beratenen Steuerpflichtigen bis Ende August 2022 bzw. 2023.

 

Die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf sind kooperativ und greifen den Vorstoß des Bundesrates auf. Und nicht nur das, sie erweitern zusätzlich noch das Fristenkonzept der Bundesregierung.

 

Für Sie als beratene Steuerpflichtige ergeben sich somit folgende Abgabefristen:

 

  • Steuererklärungen 2020: 31.8.2022 (bisher: 31. Mai 2022)
  • Steuererklärungen 2021: 31.8.2023
  • Steuererklärungen 2022: 31.7.2024
  • Steuererklärungen 2023: 31.5.2025
  • Steuererklärungen 2024: 30.4.2026

 

Ihr Team der avericon Steuerberatungsgesellschaft mbH

 

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