Grundsteuerbescheid erhalten und wie geht es weiter?
1. Februar 2023Musterklagen gegen die neue Grundsteuer
Sehr geehrte Mandanten,
im Zuge der Neugestaltung der Grundsteuer waren durch alle Grundstückseigentümer bis zum 31. Januar 2023 Grundsteuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Nach der Bearbeitung der Erklärungen erlässt das Finanzamt pro Objekt nunmehr zwei Steuerbescheide. Den Bescheid über den Grundsteuerwert auf den 1. Januar 2022 und den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar 2025.
In Deutschland mehren sich derzeit die Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerregelung.
In Folge dessen werden bereits Musterklagen vorbereitet, da ein Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerregelungen in den Grundsteuermessbescheiden durch die Finanzverwaltung bisher noch nicht vorgesehen wurde.
Wir empfehlen Ihnen daher, gegen alle Grundsteuermessbescheide Einspruch beim zuständigen Finanzamt einzulegen.
Ist die Grundsteuererklärung durch unsere Kanzlei erstellt worden, werden wir den Einspruch bei Vorliegen der Grundsteuermessbescheide für Sie automatisch veranlassen.
Sollten Sie Ihre Grundsteuererstellung selbst erstellt haben, unterstützten wir Sie gerne bei der Bescheidprüfung und dem Einspruch.
Falls Sie Unterstützung bei Ihrer noch nicht erstellten Grundsteuererklärung benötigen, sind wir für Sie da!
Ihr Grundsteuerteam
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