Neues Gesetz

Verlustbescheinigung 2024

11. November 2024

Sehr geehrte Mandanten,

 

haben Sie Depotanlagen bei verschiedenen Banken und bei einer Bank werden damit im Kalenderjahr 2024 Verluste realisiert? Bitte denken Sie in diesem Fall daran, dass eine Verlustbescheinigung für 2024 über nicht ausgeglichene Verluste bis spätestens zum 15. Dezember 2024 bei Ihrer inländischen Depotbank zu beantragen ist.

 

Eine derartige Verlustbescheinigung ist seit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 zwingend erforderlich, um Verluste und Gewinne, die bei verschiedenen Banken erzielt wurden, in der Einkommensteuererklärung verrechnen zu können.

 

Sollten Sie im Jahr 2024 bei einer Bank Gewinne und bei einer anderen Bank Verluste erzielt haben, ist bis spätestens zum 15. Dezember 2024 ein unwiderruflicher Antrag an die Bank zu richten, bei der Sie die Verluste erlitten haben. Die Bank ist sodann zur Ausstellung einer Verlustbescheinigung verpflichtet (§ 43a Abs. 4 EStG).

 

Nur mit dieser Bescheinigung können wir im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 die Verluste der einen Bank mit den Gewinnen der anderen Bank verrechnen.

 

Soweit keine Verlustbescheinigung in dem o. g. Fall beantragt wird, werden die Verluste automatisch durch die Bank in das nächste Jahr übertragen; die Verluste gehen somit nicht verloren. Eine Verrechnung der Verluste erfolgt dann in späteren Jahren. Die im Jahr 2024 erzielten Gewinne sind hingegen voll zu besteuern.



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